Gegenblende | Ausgabe 16: Juli/August 2012 | Gesetzliche Voraussetzungen für eine demokratische Genossenschaftskultur

Thema der Ausgabe 16: Juli/August 2012 Genossenschaften und öffentliches Eigentum: Alte Ideen, neue Debatten!

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Dienstag, 28. August 2012

Gesetzliche Voraussetzungen für eine demokratische Genossenschaftskultur

von: Stefan Rebmann

Genossenschaften haben sich gerade in Zeiten großer struktureller wirtschaftlicher Veränderungen als innovative und stabile Unternehmensform erwiesen. Sie tragen zur Stabilisierung regionaler Wirtschaftskreisläufe bei und fördern die lokale Beschäftigung. Die Prinzipien gemeinschaftlicher Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstorganisation sowie die demokratisch strukturierte Beteiligung ihrer Mitglieder bieten ein besonderes Potential zur Lösung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Herausforderungen. Wer in eine kleine Genossenschaft eintritt, oder wer eine Genossenschaft mitgründet, der wagt den Schritt in eine möglichst weitgehende Selbstständigkeit, ohne den Rückhalt von Gleichgesinnten oder Unterstützern vermissen zu müssen.

Dass das Konzept Genossenschaft auch heute funktioniert, beweisen die Volks- und Raiffeisenbanken. Sie sichern mit ihrer vorausschauenden Geschäftspolitik gemeinsam mit den Sparkassen die Finanzierung des Mittelstands in Deutschland. Nicht ohne Grund sind die Genossenschaftsbanken der Volks- und Raiffeisenbanken gemeinsam mit den Sparkassen im Vergleich zu Instituten anderer Rechtsform am besten durch die Finanzkrise gekommen. Auch am Wohnungsmarkt sind Genossenschaften eine wichtige und feste Größe. 2.000 Wohnungsgenossenschaften stellen über zwei Millionen Wohnungen in Deutschland und ermöglichen so rund fünf Millionen Menschen ein sicheres Wohnen.

Auch in anderen Bereichen entscheiden sich Kommunen mittlerweile ganz bewusst für genossenschaftliche Lösungen. Zum Beispiel München gibt beim Verkauf bzw. bei der Reprivatisierung von städtischen Grundstücken Genossenschaften bevorzugt den Zuschlag. In vielen anderen Rathäusern wird etwa die kommunale Energieversorgung mit großem Erfolg in genossenschaftliche Hände gelegt. Überhaupt können gerade jene gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen, die sich aus dem demographischen Wandel und der Energiewende ergeben, mit Hilfe von Wohnungsgenossenschaften oder durch Energiegenossenschaften bewältigt werden.

Politik und Genossenschaften

Aber auch der Bund muss handeln. Für Genossenschaften mit einer Bilanzsumme von einer Million Euro und mit einem Umsatz bis zwei Millionen Euro ist zwar 2006 die Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses entfallen, woraufhin sich die Neugründungszahlen verdoppelt haben, aber das Genossenschaftsgesetz ist dennoch nicht auf der Höhe der Zeit. Mit abschreckenden Bürokratiekosten verhindern wir immer noch die Gründung neuer Genossenschaften: 2010 wurden monatlich rund 2.000 Unternehmen neu gegründet. Nur 20 davon waren Genossenschaften. An der Bereitschaft der Menschen, sich in Genossenschaften einzubringen, liegt das nicht: Deutschland hat 22 Millionen Genossenschaftler – deutlich mehr als Aktionäre.

Besonders wird die Gründung kleiner Genossenschaften durch die bestehenden Regelungen verhindert. In der Kultur- und Kreativwirtschaft etwa oder bei der gemeinschaftlichen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln könnten Genossenschaften als Unternehmensform eine gute Lösung sein. Der größte Hemmschuh für mehr Genossenschaftsgründungen sind immer noch die vergleichsweise hohen Prüfungskosten: neben einer umfangreichen Gründungsprüfung kommt auf Genossenschaften jedes Jahr eine externe Bilanzprüfung zu. Hier hat die Änderung des Genossenschaftsgesetzes zwar Einsparungen gebracht, aber diese sind gerade für kleinste Genossenschaften noch zu gering. Da auch bei anderen Gesellschaftsformen die Schwellenwerte für die Prüfung europaweit immer weiter nach oben gesetzt werden, müssen wir die Prüfpflicht für Kleinstgenossenschaften ganz abschaffen.

Ein weiterer Grund, warum das Genossenschaftsmodell bei Existenzgründungen nicht zum Tragen kommt, ist die systematische Benachteiligung bei Fördermaßnahmen. Eine wesentliche Ursache ist die fehlende Bereitschaft neue Arbeitsplätze in Genossenschaften im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik zu fördern. Bislang wird arbeitslosen Menschen die Förderung einer Existenzgründung im Rahmen einer Genossenschaft verweigert, da sie in einer Genossenschaft nicht sozialversicherungsrechtlich selbstständig werden können. Fördermittel der KfW-Mittelstandsbank stehen Genossenschaften in der Gründungsphase generell nicht zur Verfügung. Insbesondere die Wirtschaftsförderung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene muss das Modell der Genossenschaften gleichberechtigt zu anderen Wirtschaftsformen in ihre Existenzgründungsberatung aufnehmen.

Neue Regelungen

Das Bundesjustizministerium hat angekündigt, in der laufenden Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf einzubringen. Schwarz-Gelb ist auf diesem Gebiet allerdings wie auf vielen anderen nicht über die Ankündigung hinausgekommen.

Die SPD-Bundestagsfraktion nahm das zum Anlass, selbst tätig zu werden. Dort wird an einem Antrag gearbeitet, der die genannten Missstände beheben soll. Das neue Genossenschaftsgesetz soll für Genossenschaften mit Bilanzsummen von unter einer Million Euro die Möglichkeit vorsehen, sich in eine Kooperativgesellschaft umzuwandeln. Diese sollen von der Gründungsprüfung wie auch von der jährlichen externen Prüfungspflicht befreit sein. Erhöht sich die Bilanzsumme, so erfolgt automatisch die Umwandlung in eine Genossenschaft inklusive der Prüfungsauflagen. Ein weiterer zentraler Punkt des Antrags ist die Gleichbehandlung von Genossenschaften bei der Vergabe von Fördermitteln. Existenzgründungen in Form von Genossenschaften sollen dadurch attraktiver werden.

Der Antrag sieht außerdem vor, eine Haftungsbeschränkung einzuführen, wie sie bei der Gesellschaftsform der GmbH schon existiert. Bislang sieht das Genossenschaftsrecht die volle Haftung mit dem Privatvermögen vor. Und auch die Benachteiligung von Genossenschaften und Kooperativgesellschaften gegenüber der GmbH bei der Kreditvergabe durch die KfW soll der Vergangenheit angehören. Dass es Genossenschaften zurzeit nicht möglich ist, unter vereinfachten Bedingungen Kredite ihrer Mitglieder aufzunehmen, will der Antrag ebenfalls ändern. Darüber hinaus soll die Insolvenzordnung geändert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften im Falle der Privatinsolvenz – ähnlich wie derzeit Mieter – vor dem Wohnungsverlust und Wohnungsgenossenschaften vor Mietern ohne Genossenschaftsanteil geschützt werden.

Mit diesen Maßnahmen kann der Weg für die Gründung neuer Genossenschaften geebnet werden. Zugleich wird der soziale Auftrag der genossenschaftlichen Idee wieder massiv gestärkt.

Umfragen zufolge zweifeln neun von zehn Deutschen massiv am Kapitalismus in seiner jetzigen Form. Nur wenn wir den Kapitalismus reformieren und Gemeinwohl und Wirtschaftlichkeit wieder Hand in Hand gehen, wird sich dieses Bild ändern. Genossenschaftliches Engagement kann hierzu einen enormen Beitrag leisten – wenn es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich zusammenzuschließen. Mit aktiver Einbringung der Gewerkschaften kann uns dieses „Hand in Hand gehen“ noch schneller gelingen.


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Stefan Rebmann
Geboren am 20. Juni 1962 in Heidelberg

Seit November 2009 DGB- Vorsitzender Region Nordbaden

Mitglied des Deutschen Bundestags
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