Gegenblende | Ausgabe 14: März/April 2012 | Neue Arbeitswelt und neue Selbstständigkeit

Thema der Ausgabe 14: März/April 2012 Individuum und neue Arbeitswelt

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Freitag, 23. März 2012

Neue Arbeitswelt und neue Selbstständigkeit

von: PD Dr. Karin Schulze Buschoff
nackt

kallejipp / photocase.com

Europaweit ist in den letzten Jahrzehnten eine deutliche Zunahme an selbstständiger Erwerbsarbeit zu beobachten. Auch in Deutschland ist die Zahl der Selbstständigen von 1991 bis 2010 kontinuierlich angestiegen und lag im Jahr 2010 mit insgesamt 4,3 Mio. über 1,2 Mio. höher als 1991, was einer Zunahme von 40% entspricht. Die Selbstständigenzahl erreichte damit den bisher höchsten Wert seit 1991. Mit einer Selbstständigenquote von 11% an allen Erwerbstätigen liegt Deutschland im europäischen Vergleich im Mittelfeld (IMF 2011). Europaweit ist der Anstieg der Selbstständigkeit vor allem auf die wachsende Bedeutung der Solo-Selbstständigkeit zurückzuführen. In Deutschland ist über die Hälfte aller Selbstständigen solo-selbstständig.

„Neue Selbstständigkeit“

Auffällig ist ein starkes Wachstum der ‘neuen Selbstständigkeit’, d.h. von Erwerbsformen, die mit traditionellen Formen der Selbstständigkeit (Kleingewerbetreibende, Professionen, Mittelstandsbetriebe und verkammerte Berufe) nicht zu vergleichen sind. So wächst die Zahl der neuen Selbstständigen in den expandierenden Dienstleistungsbereichen, z.B. im Gesundheitsbereich, im Kulturbereich und bei den unternehmensorientierten Dienstleistungen. Eine Stagnation oder gar ein Rückgang des Anteils Selbstständiger ist dagegen in den klassischen Dienstleistungsbereichen wie Gastgewerbe oder Handel zu verzeichnen.

Die ‘neuen Selbstständigen’ - mit steigendem Anteil an Frauen - gründen Kleinst- Unternehmen oftmals ohne oder nur mit geringen Vermögenswerten. Diese Gründungen basieren häufig auf Tätigkeitsprofilen, die auf Wissen und Fähigkeiten beruhen und geringe Anforderungen an ökonomische und personelle Ressourcen stellen. Strukturelle Veränderungen wie flexiblere Produktionsformen, die Veränderung von Vertragsformen und die zunehmende Ausgliederung von Funktionsbereichen aus den Betrieben (z. B. in Form von Franchising) und die Bedeutungszunahme des Dienstleistungssektors tragen zum Anstieg der Selbstständigkeit bei. Eine der wesentlichen Ursachen des Booms der Solo-Selbstständigkeit in Deutschland ist die Existenzgründungsförderung für Arbeitslose. Als arbeitsmarktpolitisches Instrument hat diese in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Lebenswirklichkeit

In einer aktuell erhobenen Studie (Mauß 2010), die die Bereiche „Innovation und Gute Arbeit“, „Selbstständige“ und „Mitgliederentwicklung“ in ver.di in Auftrag gegeben haben, wurden Solo-Selbständige in Deutschland zu ihrer Situation befragt. Ergebnisse der Befragung sind, dass die Solo-Selbstständigen eine sehr heterogene Gruppe sind, mit sehr unterschiedlichen Bildungsabschlüssen und unterschiedlichen Gründungsbiographien. Häufig wird die Selbstständigkeit im Vergleich zum abhängigen Beschäftigungsverhältnis als „Normalfall“ angesehen, dies gilt speziell in der Medien- und Kreativbranche. Unabhängig vom Bildungsstand oder der Gründung „ohne Not“ oder „mit Not“ (d.h. aus der Arbeitslosigkeit heraus) äußern die Solo-Selbstständigen eine hohe Zufriedenheit mit der aktuellen Situation. Als Vorteile werden genannt: Freiheit und Selbstverantwortung, hohe Identifikation mit der Arbeit, hohe Wertschätzung durch Auftraggeber/ Kunden. Als Nachteile werden genannt: lange Arbeitszeiten, wenig Urlaub, das häufig problematische „Verschmelzen“ von Arbeit und Freizeit, das ein „Abschalten“ schwierig macht, schwankende Auftragslagen und der damit einhergehende wirtschaftliche Druck sowie die fehlende Verankerung in den Sozialversicherungssystemen. Problematisch wird von vielen Solo-Selbstständigen ihre mangelnde Absicherung gegen Krankheit und – vor allem – gegen Altersarmut gesehen. Im Hinblick auf die Altersvorsorge haben viele den Eindruck, dass sie nicht genügend vorsorgen, dies aufgrund mangelnder finanzieller Mittel aber auch nicht können.

Soziale Sicherung

In Bezug auf die soziale Sicherung Selbstständiger stellt Deutschland im europäischen Vergleich eine Besonderheit dar: Während in der Mehrzahl der europäischen Länder die Selbstständigen durch die staatlichen Pflichtversicherungssysteme systematisch erfasst werden, ist die Pflichtversicherung in Deutschland entsprechend der Tradition der Bismarckschen Sozialversicherung auf wenige Sondergruppen Selbstständiger (bzw. Scheinselbstständiger) begrenzt. Dahinter steht die Vorstellung, dass die Selbstständigen für sich selbst vorsorgen können und nicht des kollektiven Schutzes der Solidargemeinschaft der Versicherten bedürfen. Dies gilt, mit Ausnahme von Sonderregelungen, die einzelne Gruppen von Selbstständigen in die Sozialversicherung mit einbeziehen, auch heute noch. Bei diesen einzelnen Gruppen von Selbstständigen wurde davon ausgegangen, dass die Annahme fehlender Schutzbedürftigkeit nicht gerechtfertigt ist und sie wurden schrittweise in die staatliche Alterssicherung integriert. So bestehen heute für etwa ein Viertel der Selbstständigen obligatorische Sondersysteme, wobei die Bedingungen je nach Berufsgruppe sehr unterschiedlich sind. Obligatorische Alterssicherungssysteme gelten für Hausgewerbetreibende, Lehrer/innen, Erzieher/innen, Pflegepersonal, Hebammen, Seelots/inn/en, Küstenschiffer/innen und Küstenfischer/innen; Handwerker/innen mit Eintrag in die Handwerksrolle und Bezirksschornsteinfegermeister/innen; Künstler/innen und Publizist/inn/en;  Landwirt/inn/e/n; sowie Freie Berufe wie Rechtsanwält/inn/e/n, Notar/inn/e/n oder Ärzt/inn/e/n.

Für selbstständige Künstler/innen und Publizist/inn/en besteht die Versicherungspflicht in der in der Kranken- und Rentenversicherung mit der Schaffung der Künstlersozialkasse (KSK) seit 1983. Die Beitragshöhe in der KSK richtet sich nach dem im Voraus geschätzten Jahreseinkommen, das in Monate umgerechnet wird. Die Versicherten haben wie abhängig Beschäftigte die Hälfte der Beitragssumme an die Sozialversicherung zu zahlen, die zweite Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss und die vom Auftraggeber zu entrichtende Künstlersozialabgabe aufgebracht.

Offensichtlich ist, dass auch weitere Gruppen von Selbstständigen, insbesondere unter den „neuen Selbstständigen“, nicht anders als die bislang schon pflichtversicherten Gruppen von Selbstständigen und die abhängig Beschäftigten auf den Verkauf ihrer Arbeitskraft angewiesen und den sozialen Risiken Alter, Krankheit und Arbeits- bzw. Auftragslosigkeit in gleicher Weise ausgesetzt sind. Vielfach gefordert wird deshalb die Erweiterung der staatlichen Pflichtversicherung der Altersvorsorge um Selbstständige aller Berufsgruppen.

Eine solche Erweiterung staatlicher Systeme der sozialen Sicherung um den Versichertenkreis der Selbstständigen aller Berufsgruppen ist jüngst in der Arbeitslosen- und in der Krankenversicherung erfolgt. Seit 2006 besteht die Möglichkeit der Weiterversicherung Selbständiger in der Arbeitslosenversicherung. Seit 2009 besteht die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung für die gesamte Bevölkerung, und damit auch für die Selbständigen.

Handlungsoptionen

Die soziale Sicherung der ‚neuen Selbstständigen‘ stellt sich derzeit als lückenhaft dar. Eine der größten und zugleich schwierigsten Herausforderungen besteht in der konkreten Ausgestaltung eines längst überfälligen Reformschrittes, nämlich der Ausweitung der Pflichtversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung auf alle Erwerbstätigen und damit auch aller Selbstständigen. Für die in der gesetzlichen Rentenversicherung wenigen pflichtversicherten Berufsgruppen von Selbstständigen und für die freiwillig versicherten Selbstständigen gilt derzeit: Bestehen keine besonderen Konditionen wie z. B. bei der KSK, dann müssen sie ihren Beitrag vollständig selbst aufbringen (d.h. bei der im Prinzip paritätisch angelegten Beitragszahlung ‘fehlt’ der Arbeitgeberanteil und muss von den Beschäftigten mitgetragen werden). Wegen dieser Rahmenbedingungen sind die Beiträge relativ hoch. Die derzeit geltenden Regelungen in den gesetzlichen Sozialversicherungssystemen führen insbesondere für pflichtversicherte Selbstständige im unteren Einkommensbereich zu einer erheblichen relativen Belastung.

Ver.di als Organisation mit insgesamt ca. 30 000 selbstständig tätigen Mitgliedern tritt seit langem für die Einbeziehung der Selbstständigen in das solidarische System der staatlichen Alterssicherung ein und propagiert analog zur Künstlersozialkasse die Beteiligung der Auftraggeber an den Sozialversicherungsbeiträgen, der den „fehlenden“ Arbeitgeberanteil ausgleichen könnte. Ein Auftraggeberanteil könnte in Form eines Honoraranteils einbezogen werden, der wie bei der Mehrwertsteuer als Sozialversicherungsbeitrag in die Rechnung eingetragen und auf den Endpreis der Arbeitsleistung aufgeschlagen würde. Der/die Selbstständige wäre dann für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge selbst verantwortlich. Eine weitere Variante wäre ein Zuschuss aus Steuermitteln zu den Sozialversicherungsbeiträgen bei kleinen Einkommen, die sich der Staat durch eine Auftraggeberabgabe rückerstatten lassen könnte (ver.di 2005: 134).

Nicht nur in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch in den anderen Sozialversicherungszweigen bestehen akute Probleme, die einer Neuregelung bedürfen. So werden z.B. in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge der Selbstständigen nicht am Realeinkommen bemessen, sondern mit einem ‘angenommen Mindesteinkommen’ festgelegt, das oftmals faktisch nicht erreicht wird. Weiterhin ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer, die vorerst bis 2010 befristet war, zwar positiv evaluiert worden und wird seit 2011 unbefristet weitergeführt, dies jedoch zu erheblich schlechteren Konditionen. Die monatlichen Versicherungsbeiträge steigen nach und nach auf das Vierfache, von unter 20 Euro auf über 75 Euro. Weiterhin haben langjährig Selbstständige keine Möglichkeit zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung, also die sogenannten Altfälle, die in den letzten beiden Jahren keine zwölf Monate Pflichtversicherung nachweisen können. Es ist jedoch schwer nachvollziehbar, warum ausgerechnet den Selbstständigen, die über Jahre hinweg ihre Existenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt bewiesen haben, ein Beitritt zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung verwehrt wird.

In einem weiteren Bereich gilt es nicht nur Nachbesserungen, sondern Pionierarbeit zu leisten, im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung für Selbstständige. Viele Selbstständige erfahren ihre Erwerbssituation als Spannungsverhältnis von beruflicher Autonomie und „harter Arbeit“. Selbstständigkeit geht häufig mit hoher Motivation und Leistungsbereitschaft, aber auch Verausgabung und tendenzieller Selbstvernachlässigung und entsprechend hoher gesundheitlicher Belastung einher. Außerdem haben wegen einer ausgeprägten Abneigung gegen alles, was unternehmerische Flexibilität und Autonomie einschränken könnte, Konzepte wie „Arbeitsschutz“ und „(Kleinst-)Betriebliche Gesundheitsförderung“ für Selbstständige derzeit wenig Orientierungskraft. Die Etablierung eines neuen Leitbildes mit einer veränderten Sicht auf unternehmerisches Handeln unter der Einbeziehung von gesundheitlicher Vorsorge und Selbstachtsamkeit ist notwendig, um das Thema betriebliches bzw. persönliches Gesundheitsmanagement unter Solo-Selbstständigen salonfähig zu machen. (Pröll 2009).

 

Ehler, Jürgen, 2009: Alterssicherung Selbstständiger ohne obligatorische Altersvorsorge. Manuskript zum Vortrag auf der ver.di-Fachtagung „Soziale Sicherung von Selbstständigen“, Berlin, Juni 2009.

Institut für Mittelstandsforschung Bonn, 2011: Gründungen, Liquidationen und Insolvenzen 2010 in Deutschland, Nr. 1-2011.

Mauß, Alexander, 2010: ver.di – Gewerkschaft der Selbstständigen. Gruppendiskussionen mit organisierten und nicht-organisierten Selbstständigen. Mauss-Research-Präsentationsbericht. Berlin.

Mirschel, Veronika, 2009: Forderungen der ver.di Bundeskommission Selbstständige zur Sozialen Sicherung Solo-Selbstständiger. Berlin, Mai 2009.

Pröll, Ulrich, 2009: Erwerbsarbeit und Gesundheit von Selbstständigen. In: Arbeit. Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik. Heft 4/2009, Lucius Verlag Stuttgart, S. 298-313.

Ver.di, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Abteilung Sozialpolitik/Gesundheitspolitik (2005): Sozialpolitische Informationen. Daten/ Fakten/ Hintergründe, 1. Halbjahr 2005.


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Kurzprofil

PD Dr. Karin Schulze Buschoff
Gewerkschaftssekretärin bei der ver.di Bundesverwaltung und Privatdozentin an der FU Berlin.
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