Streikrechte für Beamte
PM 006 - 17.01.2011
Streikrecht auch für Beamtinnen und Beamte - ich fand keinen andern Platz
Zu diesem "Streikrecht" sollten sich BeamteInnen darüber klar sein, dass sie "gekaufte Leute" sind und somit haben sie keine Rechte und müssen ihrem Arbeitgeber, "dem Staat", schon gehorchen. Dafür haben sie ja ihr "Recht auf Arbeit ein Lebenlang im Diesseits mit allen möglichen Vergünstigungen" -also den Teller Linsen des Esau" durch den er sein GEburtsrecht verlor, eingetauscht.
Deshalb ist es ein UNDING, dass diese Leute ebenfalls unter dem Dach des DAG versammelt werden. Es ist ein Widerspruch SOLANGE
Zitat: Zu der anhaltenden Debatte um ein Streikrecht für Beamtinnen und Beamte erklärt Ingrid Sehrbrock, stellvertretende DGB-Vorsitzende: „Seit mehreren Jahren nutzen die Arbeitgeber ihre einseitige Regelungskompetenz, um auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten die Personalkosten zu senken. Beamtinnen und Beamte haben in den letzten Jahren immer wieder finanzielle Einschnitte hinnehmen müssen.“
Der DGB und seine Gewerkschaften fordern Bundes- und Landesregierungen auf, endlich zu verhandeln statt zu verordnen. „In diesem Punkt unterscheiden wir uns wesentlich vom Deutschen Beamtenbund, der offensichtlich aus Angst vor notwendigen Veränderungen alles hinnehmen will“, so Ingrid Sehrbrock weiter.
„Ein Streikrecht für Beamtinnen und Beamte würde die Funktionsfähigkeit des Staates nicht gefährden“, betont die stellvertretende DGB-Vorsitzende. „Ein Streik ist stets das letzte Mittel. Wir wollen Konflikte durch Verhandlungen lösen und gehen sehr verantwortungsbewusst mit der Entscheidung zu streiken um. Das zeigen auch die Erfahrungen der letzten Jahre.
Darüber hinaus darf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht ignoriert werden, wonach ein generelles Streikverbot für Beamtinnen und Beamte gegen Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.“