Gegenblende | Ausgabe 08: März/April 2011 | Arbeit und Autonomie

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Montag, 11. April 2011

Arbeit und Autonomie

Dieser Artikel ist eine gekürzte Version eines gleichnamigen Beitrags "Arbeit und Autonomie. Plädoyer für eine nachhaltige Arbeitspolitik", in: Aus Politik und Zeitgeschichte Nr. 15/2011,11. April 2011, S. 41-46

von: Cordula Drautz

Die Grundlagen des Wohlstandes der „Deutschland-AG“ sind durch ökonomische und soziale Entwicklungen gefährdet. Obwohl die Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren insgesamt zurückging, ist die Zahl der Arbeitssuchenden angestiegen: Viele Menschen sind unterbeschäftigt und würden gern mehr arbeiten. Signifikant zugenommen hat auch der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor. Der Staat muss daher zunehmend Löhne unterhalb der Armutsgrenze subventionieren. Auch so genannte atypische Beschäftigungen nehmen zu. So steigt die Anzahl der Solo-Selbstständigen, der Leih- und Zeitarbeiter. Zudem stagnieren die Realeinkommen der unteren und mittleren Lohngruppen nahezu, und die Lohnspreizung zwischen höheren und mittleren Einkommensgruppen hat zugenommen. Auch die institutionelle Absicherung der traditionellen Erwerbsarrangements funktioniert nicht mehr.

Das sind Entwicklungen, die es notwendig machen, den Arbeitsbegriff neu zu definieren. Die Arbeit in Fabriken und Manufakturen im Zeitalter der Industrialisierung war weitgehend fremdbestimmt und zum schieren Überleben nötig. Heute ist bei der Berufswahl der Aspekt der Selbstverwirklichung und Selbstwirksamkeit – mithin der Autonomie – immer wichtiger. Der Indikator für eine moderne Arbeitsgesellschaft ist demnach nicht allein, ob und wie viel Arbeit es gibt, sondern ob es „Gute Arbeit“ ist. Dazu gehört nicht nur ein auskömmliches Einkommen. Auch Arbeitszufriedenheit ist heute mehr denn je Quelle von Arbeitsproduktivität. Sie ist das Ergebnis einer bedarfsgerechten Gestaltung von Arbeitsbedingungen und Arbeitsbeziehungen. Um dies zu erreichen, muss ein ganzheitliches Qualitätsbewusstsein für den Zusammenhang von Arbeit, Leben, Leistungsfähigkeit und Motivation geschaffen werden. Es gilt die Arbeit so zu gestalten, dass die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten wächst und damit Leistungsfähigkeit und Arbeitgeberbindung steigen.[1]

Arbeitspolitik muss steuern können

Arbeitspolitik orientiert sich bereits zunehmend an diesem neuen Verständnis von Arbeit. Dennoch muss sie in weiteren Bereichen steuernd eingreifen, denn der Markt lässt die Arbeitnehmer bei vielen Herausforderungen weitestgehend allein.

Die Verantwortung für die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit wird in der Regel dem Individuum und nicht den Unternehmen oder der Gesamtgesellschaft zugeschrieben. Jede und jeder Beschäftigte ist gezwungen, selbst eine Prognose über zukünftig benötigte Fertigkeiten zu wagen und sich entsprechend um die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsprogrammen zu kümmern und diese zunehmend auch privat zu finanzieren. Die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten gilt als Investition in das individuelle Humankapital, das man auf dem Arbeitsmarkt anbieten kann. Der Nutzen für Betriebe und die Gesellschaft wird ausgeblendet. Dabei ist die Beschäftigungsfähigkeit des Einzelnen ohne Weiterbildung ebenso gefährdet wie die Innovationskraft eines Unternehmens. (Weiter-)Bildung ist daher eine nachhaltige Investition in die Zukunft der einzelnen Beschäftigten wie auch für das Unternehmen, die umfassend und nicht individuell geschultert werden muss.

Auch das Feld der beruflichen Bildung liegt in Deutschland im Argen, was unter anderem an der strikten Trennung von allgemeiner und beruflicher Bildung im deutschen Bildungssystem liegt. An der privatwirtschaftlichen Organisierung der beruflichen Bildung haben Industrie und Handwerk – als der eigentliche Ursprung des Dualen Systems in Deutschland – ein hohes Interesse, um ihren Nachwuchs möglichst frühzeitig nach benötigten Fähigkeiten zu qualifizieren. Diese viel bestaunte Effizienz des deutschen Berufsausbildungssystem wurde allerdings mit einem gewichtigen bildungsstrukturellen Nachteil erkauft: Sie schuf die entscheidende Voraussetzung für die traditionelle Aufspaltung des deutschen Bildungswesens in die Bereiche „Allgemeinbildung“ und „Berufsbildung“. Staatliche Maßnahmen zur Steigerung und Verbesserung von beruflicher Bildung sind daher von vorn herein Grenzen gesetzt. Dabei deckt das System auch quantitativ die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen nicht mehr ab, denn aktuell bilden nur etwa ein Viertel aller Betriebe aus. Über die Hälfte aller Ausbildungsplatzsuchenden eines Jahrganges sind Jugendliche, die bereits im Jahr zuvor vergeblich einen Ausbildungsplatz gesucht haben oder in Warteschleifen „zwischengeparkt“ wurden.

Der demographische Wandel führt dazu, dass zukünftig qualifizierte Fachkräfte fehlen werden und die Anzahl älterer Arbeitnehmer in der Belegschaft steigt. Die Gewerkschaften ver.di und IG Metall konstatieren allerdings einen „erstaunlichen Widerspruch zwischen der positiven Einschätzung der Leistungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer durch Unternehmensführungen und deren tatsächliches Verhalten in Bezug auf Einstellungspolitik und Arbeitseinsatz“.[2] Ein neues Verständnis von Arbeitspolitik muss daher Qualifizierungs- und Weiterbildungsinitiativen fördern, um Erwerbstätige langfristig im Beruf zu halten und eine persönliche Weiterentwicklung zu ermöglichen.[3]

Folgende Handlungsempfehlungen sind eine Anregung für den Weg zu einer Arbeitspolitik mit diesem neuen Verständnis.

Empfehlung 1: Persönliches Entwicklungskonto

Die Einrichtung von Arbeitszeitkonten über ein gesamtes Erwerbsleben kommt den Interessen und Bedürfnissen von Unternehmen und von Arbeitnehmern unter den Bedingungen eines flexibilisierten Arbeitsmarktes und diversifizierter Beschäftigungsformen entgegen.[4] Diese persönlichen Entwicklungskonten können z.B. für Sabbaticals, für Gesundheitsmaßnahmen, für eine verlängerte Elternzeit, für lebenslanges Lernen und vieles mehr genutzt werden. Die Beiträge der Arbeitslosenversicherung werden dabei für ein individualisiertes Ansparprogramm verwendet, das durch Steuermittel ergänzt wird. Zeitkonten ermöglichen vorübergehende Mehrarbeit und Minderarbeit, behalten aber innerhalb vereinbarter Zeiträume eine vereinbarte Arbeitszeit bei. Vorgeleistete Arbeitszeit begründet einen Anspruch auf ein Zeitäquivalent aus späterer Erwerbsarbeitszeit. Für das Sozialsystem stellt sich hierbei die Aufgabe, sozialstaatlich abgesicherte Brücken zwischen Bildungs- und Arbeitszeiten zu bauen.

Empfehlung 2: Einheitliche Weiterbildungsarchitektur und Weiterbildungsfonds

Weiterbildung ist in Deutschland zum überwiegenden Teil marktförmig organisiert und nicht einheitlich geregelt. Dies führt im Ergebnis zu Lücken und Überschneidungen. Vor dem Hintergrund eines steigenden Qualifikationsbedarfs (zur Beschäftigungsfähigkeit der Menschen und zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen) ergibt sich die Notwendigkeit, eine Weiterbildung mit System zu etablieren, die diese Regelungslücken beseitigt und die transparent ist. Weiterbildungsfonds entkoppeln den Bildungsanspruch von den dabei entstehenden Kosten, da die Arbeitgeber sich an der Finanzierung beteiligen und zwar unabhängig davon, ob ihre Mitarbeiter daran teilnehmen oder nicht. Ein Weiterbildungsfonds kann dazu dienen, lebenslanges Lernen strukturell zu finanzieren und den betrieblichen Interessen an dauerhaft qualifizierten Beschäftigten nachhaltig Rechnung zu tragen.

Empfehlung 3: Kommission zur Neubewertung von Arbeit

Es sollte eine Kommission eingerichtet werden, die Indikatoren für die Auf- und Umwertung von Arbeit und einen Rahmen zur Begrenzung der Lohnspreizung entwickelt. Dabei soll der soziale Mehrwert von Investments, die Tätigkeiten produzieren oder unterminieren, analysiert und quantifiziert werden. Auftrag der Kommission ist es, vorhandene Vorschläge zur Lohnpolitik (Mindestlöhne, Grundeinkommen, High-Pay-Commission) sowie zur Steuerpolitik (progressivere Besteuerung, Schließung von Steuerschlupflöchern) ebenso wie Indikatoren für den Zugang zum Arbeitsmarkt (Frauenerwerbs- und Arbeitslosenquote, Pro-Kopf- Haushaltseinkommen, Partizipationsquoten an Bildungsmaßnahmen) qualitativ zu integrieren und Empfehlungen für Gesetzesinitiativen zu entwickeln, die dem Leitbild der abgesicherten Flexibilität folgen. Die Kommission soll neben den klassischen Sozialpartnern und dem Staat auch nach Bedarf Experten wie Arbeits- und Sozialjuristen, Arbeitswissenschaftler, Soziologen und Unternehmensleitungen hinzuziehen.

Empfehlung 4: Umlagefinanzierte und durchlässige Bildungsstrukturen

Die praktizierte institutionelle und strukturelle Trennung von beruflicher und allgemeiner Bildung in Deutschland ist problematisch, die Durchlässigkeit muss grundsätzlich verbessert werden, um lebenslanges Lernen und berufliches Fortkommen zu kombinieren. Ziel nachhaltiger Arbeitspolitik ist es, Menschen einen erfolgreichen Abschluss der allgemeinbildenden Schule und eine qualitativ hochwertige berufliche Erstausbildung zu sichern. Die Zugangsregeln für Hochschulen müssen daher flexibler werden. Fähigkeiten, die Menschen während ihrer Berufsausbildung erworben haben, sollten als weitere reguläre, gleichwertige und nicht fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden.

Empfehlung 5: Stärkung der Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz

Neue Managementkonzepte und Steuerungsformen können sich positiv auf Wohlbefinden und Gesundheit von Beschäftigten und Führungskräften auswirken. So kann moderne Arbeit gesundheitsförderlich gestaltet werden. Speziell für verschiedene Phasen wie Berufseinstieg, Familienphase, Führung oder ältere Beschäftigte werden Praxislösungen für die Arbeitsgestaltung und Unternehmenskultur erarbeitet. Beschäftigte werden dabei als Experten ihrer eigenen Gesundheit einbezogen und aktiv beteiligt. Das Ziel ist ein partizipatives Gesundheitsmanagement.[5] Der Staat kann das durch Arbeitszeitgesetze regulierend unterstützen.


[1]             Vgl. „Gute Arbeit. 12 Thesen der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie“, ICBCE, Hannover.

[2]             Ver.di/IG Metall: Empfehlungen für nachhaltige Personalwirtschaft. Demografischen Wandel in Unternehmen gestalten, Berlin/Frankfurt am Main, November 2009.

[3]             Die Bundesregierung: Fortschrittsbericht 2008 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Für ein nachhaltiges Deutschland, S. 170.

[4]             Schmid, Günther: „Arbeit ohne Grenzen? Staatliche Instrumente moderner Arbeitsmarktpolitik“,  „Forum Berlin“ der Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin, 2008.

[5]                                                                                                                                                                  Itkowiak, Heinz-Josef/Kratzer, Nick (Hrsg.), Partizipation und Prävention, Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung e.V., München, 2009.


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Kommentare zu diesem Artikel

huscholz schrieb am 15. April 2012 um 23:55 Uhr:

Eine löbliche Forderung: Die Neubewertung von Arbeit. Die Umwandlung der Arbeitsämter in Jobbörsen gibt Raum für ein neues Arbeitsamt gem. obiger Empfehlung 3. Da gehört dann auch noch dazu, alle gesellschaftlich notwendige Arbeit bezahlbar zu machen. Kurz gesagt für Vollbeschäftigung zu sorgen. Z.B. das Ehrenamt, den zweiten und dritten Arbeitsmarkt in den einen und ersten mit auskömmlichen Arbeitsplätzen zu überführen, die Schwarzarbeit gleich mit dazu und dafür zu sorgen, dass die eingesparten Stellen an Lehrern, Richtern, Polizisten, Bademeistern usw. wieder besetzt werden. Es bleibt einfach zu viel notwendige Arbeit liegen, so dass wir uns schon deshalb keine Arbeitslosen leisten können. Mein Spruch: Nichts ist perfekt, und solange nichts perfekt ist, haben wir alle genug zu tun.
Was die im Argen liegende Berufsbildung angeht, finde ich die strikte Trennung von allgemeiner und beruflicher Bildung zunehmend beseitigt. Handwerk und Industrie haben Ausbildungsplätze, leider. abgebaut und Schule hat den zweiten Bildungsweg ausgebaut. Beispiele sind die Kollegs zum Erwerb der Hochschulreife inkl. VHSsen, das Fachabitur an Berufsschulen, die Aufwertung der Fachhochschulen und die Ergänzung der Unis mit Arbeitsmarktfächern. Die berufliche Bildung, hervorgegangen aus der Arbeitsschule, anfangs nur kümmerlicher Ersatz für humanistische Bildung, hat längst ihre höheren Weihen erhalten. Im Argen liegt das Ende der dualen Ausbildung, vier Tage im Betrieb, ein Tag in der Berufsschule. Stattdessen springt der Staat ein mit kümmerlichen Ersatz-Vollzeitformen. Empfehlung 4 ist für mich die falsch begründete Anpreisung des Abiturs mit Berufsausbildung. Je nach Beruf sollte ein klassisches Abitur, eine klassische Berufsausbildung oder ein Fachabitur gleichwertige Daseinsberechtigung haben und in der zur Verfügung stehenden Zeit das Maximum ermöglichen. Aufweichung und Nivellierung gibt es schon genug.

sigrid schrieb am 12. April 2011 um 11:54 Uhr:

vielleicht nicht ganz korrekt ausgedrückt
Viele Menschen sind unterbeschäftigt und würden gern mehr arbeiten. Signifikant zugenommen hat auch der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor.
"uNTERBESCHÄFTIGT" würde ich es nicht unbedingt nennen. Es gibt viel zu viele Menschen, die gar nicht in den Zahlen vorkommen - aufgrund ihres Alters oder sonstiger Gründe. Wenn man sehr viel arbeitet und sehr viel Arbeit hat, trotzdem keinen Cent verdient, weil die "Politik es so will", stimmt da was nicht.
"Der Markt" lässt so einiges nicht zu. Aber auch das "Selbstverständnis der agierenden Parteien" hat dafür gerade zu stehen. Zwar sind die "Christlichen" mit kleinen Unterbrechungen immer am Ruder gewesen, allein die Menschen wissen nicht mal, was es heisst "aus christlichen Gründen WIE zu agieren" - die Partei weiss es noch minder. Und somit "läuft der Markt wie ein dem Halsband entsprungener Hund herum.
Lange wird das bestimmt nicht mehr gehen. Auch wenn der Aufwind was anderes zeigt.

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Seit 2009 Fellow der Stiftung Neue Verantwortung
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